Stammen Sie aus einem Nicht-EU Land, benötigen Sie dafür in der Regel ein Visum. Hier erfahren Sie alles zum Sprachvisum, den Voraussetzungen und wie Sie es beantragen. Deutschland ist für viele Menschen aus der ganzen Welt ein beliebtes und attraktives Reiseziel. Ganz unabhängig davon, ob Sie einen längeren, aber zeitlich begrenzten Aufenthalt anstreben oder es Ihr Ziel ist, gänzlich nach Deutschland zu ziehen – meist benötigen Sie bei Herkunft aus einem Nicht-EU-Land dafür ein Visum.
Voraussetzungen für das generelle Sprachvisum
Möchten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen einen Intensivsprachkurs in Deutschland für mehr als 90 Tage wahrnehmen? Dann müssen Sie das generelle Sprachvisum beantragen, auch Bildungsvisum genannt. Damit Ihnen dieses Sprachvisum auch genehmigt werden kann, muss der Sprachkurs jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen werden an den Sprachkurs gestellt:
1. Die Länge des Kurses liegt zwischen 3 und maximal 12 Monaten
2. Sie müssen mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche wahrnehmen
Um belegen zu können, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen Sie Nachweise darüber, dass Sie einen entsprechenden Intensivkurs gebucht und diesen zudem bereits im Voraus bezahlt haben. Hierbei unterstützt Sie eduGLOBAL natürlich umfassend.
Möchten Sie diesen Sprachkurs bei eduGLOBAL durchführen, senden wir Ihnen nach Eingang Ihrer Anmeldung sowie der Vollzahlung der gebuchten Kurse die entsprechenden Nachweise, die Sie für Ihr Visum benötigen. Dafür bieten wir Ihnen Sprachkurse mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten bis maximal 9 Monaten an. Das beinhaltet zurzeit die Kurse von A1.1 bis B2.2.
So beantragen Sie Ihr Sprachvisum
Für die Beantragung des Sprachvisums benötigen Sie noch weitere wichtige Unterlagen, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben. Den Antrag sowie sämtliche erforderlichen Nachweise reichen Sie persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnort ein. Erledigen Sie das möglichst zeitig, da die Bearbeitung erfahrungsgemäß bis zu mehreren Monaten dauern kann.
Checkliste für die Beantragung des Sprachvisums:
- • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
- • Gültiger Reisepass
- • Aktuelles biometrisches Passfoto
- • Nachweis über Ihren Intensivsprachkurs mit mindestens 24 Unterrichtseinheiten pro Woche
- • Krankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses
- • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
- • Nachweis über einen Hauptwohnsitz in Deutschland
- • Nachweis der gezahlten Gebühr für das Sprachvisum
Da die Entscheidungsgewalt darüber, ob Sie Ihr Visum bekommen, nicht bei uns liegt, können wir Ihnen trotz umfassender Unterstützung nicht garantieren, dass Sie das Sprachvisum auch erhalten. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, senden Sie uns einfach den entsprechenden Nachweis durch eine deutsche Botschaft und wir erstatten Ihnen den bezahlten Betrag umgehend zurück – abzüglich eines Unkostenbeitrags von 200 Euro.
Sollten Sie noch Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen, kontaktieren Sie gerne uns oder direkt das Auswärtige Amt.
Bedenken Sie dabei bitte auch, dass dieses Sprachvisum ausschließlich zum Zweck des Intensivsprachkurses in Deutschland dient. Deshalb dürfen Sie damit auch weder arbeiten noch sich an einer deutschen Universität für ein Studium bewerben. Auch eine nachträgliche Umwandlung in ein Studentenvisum ist damit nicht möglich. Ist das Studium oder das Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit in Deutschland jedoch Ziel, bieten sich dafür andere Arten von Visa an. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten ausführlich.